Angaben gemäß § 5 TMG
Heilpraktiker Henning Marx
Schloßstraße 20/I
76593 Gernsbach
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Henning Marx
Schloßstraße 20/I
76593 Gernsbach
Erlaubnis
Die Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktiker) wurde nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) am 27.04.1999 durch das Landratsamt Karlsruhe erteilt.
Zuständiges Gesundheitsamt
Landratsamt Karlsruhe - Fachbereich IV Gesundheitsamt
Beiertheimer Allee 2
76137 Karlsruhe
Tel: 0721-936-99250
Berufsrechtliche Regelungen
Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) und Durchführungsverordnung.
Nachzulesen im Internet unter:
Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung
Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)
Eine heilkundliche Tätigkeit ist von der Umsatzsteuer gemäß § 4 Nr. 14 UStG befreit.
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